Die Bauabnahme dient der Qualitätskontrolle

Sollten Mängel und fehlerhafte Ausführungen an der erbrachten Bauleistung nicht im Abnahmeprotokoll aufgeführt werden, so liegt bei einem zum späteren Zeitpunkt angezeigten Mangel die Beweislast beim Auftraggeber.

Durch die Abnahme einzelner Gewerke oder einem bestimmten Baufortschritt wird die Qualität der Ausführung festgestellt und bei Bedarf Nacherfüllung gefordert.

Sollte diese Qualitätskontrolle versäumt werden und es wird zum späteren Zeitpunkt ein Mangel an der erbrachten Bauleistung festgestellt, so ist die Behebung des Mangels meist Aufwendiger und kostspieliger als eine direkte Nacherfüllung.

Daher empfiehlt es sich, einen qualifizierten Sachverständigen zur Bauabnahme heranzuziehen.


  Bausachverständigenbüro Björn Altvater
  Hauptstr. 31 • 67732 Hirschhorn

  Tel: +49 6308 9948236
  E-Mail: